Kanzlei
Tätigkeitsschwerpunkte: Bau- und Architektenrecht, Anwaltsrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Kapitalanlagerecht, Miet- und WEG-Recht, Produkthaftungs- und Schadensersatzrecht, Transport- und Speditionsrecht. |
Die Rechtsanwälte Prof. Dr. Reinelt und Dr. Genius sind beim
Bundesgerichtshof zugelassen. Die beim
BGH zugelassenen Rechtsanwälte vertreten Mandanten in
zivilrechtlichen Streitigkeiten vor den Senaten des
Bundesgerichtshofs.
Die Rechtsanwälte Prof. Dr. Reinelt und Dr. Genius sind auch als
Schiedsrichter, Testamentsvollstrecker und Gutachter tätig. Die Rechtsanwälte sind nicht mehr bei einzelnen Gerichten, sondern bei einer Rechtsanwaltskammer zugelassen. Sie können im Bereich zivilrechtlicher Streitigkeiten (mit wenigen Ausnahmen) nur vor den erst- und zweitinstanzlichen Gerichten der Bundesrepublik auftreten (Postulationsfähigkeit). Eine Ausnahme gilt für die Rechtsanwälte beim BGH. Diese werden auf Vorschlag eines Wahlausschusses, der beim BGH gebildet wird, vom Bundesministerium der Justiz ernannt und beim Bundesgerichtshof zugelassen. In zivilrechtlichen Streitigkeiten vor dem Bundesgerichtshof (Revision, Nichtzulassungsbeschwerde und Rechtsbeschwerde) können – mit wenigen Ausnahmen - nur die beim BGH zugelassenen Rechtsanwälte agieren. Der Bundesgerichtshof entscheidet über Revisionen entweder dann, wenn das Instanzgericht die Revision zugelassen hat oder auf Nichtzulassungsbeschwerde, die durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Anwalt einzulegen ist. Eine Revision erfordert entweder Zulassung durch das Instanzgericht oder eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH, die – zusätzlich zur Erreichung einer bestimmten Beschwer – alternativ von folgenden Voraussetzungen abhängt: - Rechtssache hat
grundsätzliche Bedeutung, |