BrBp, Heft 12 2003, Seite 248

Buchbesprechung Glatzel/Hofmann/Frikell,
"Unwirksame Bauvertragsklauseln",
10. Auflage 2003 VOB-Verlag Ernst Vögel, 369 Seiten, € 32,50, ISBN 3-89650-168-2

RA Dr. Ekkehart Reinelt, München

Bereits in 10. Auflage legen die Autoren jetzt im Jahr 2003 das Standardwerk "Unwirksame Bauvertragsklauseln" vor. Es berücksichtigt die gesetzliche Neuregelung, nach der die Regelungen des AGB - Gesetzes durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz mit Wirkung ab 01.01.2002 in das BGB integriert worden sind (§§ 307 ff. BGB n. F.).

Seit der 9. Auflage sind rund 2½ Jahre vergangen. Inzwischen hat es insbesondere von den Verfassern verarbeitete Rechtsprechung des BGH beispielsweise zu den Bereichen Vertragsstrafe und Sicherheitsleistung gegeben, die in der Neuauflage voll umfänglich berücksichtigt worden ist.

Jedem Buch ist eine CD-ROM beigefügt, die dem Leser neben einem ausführlichen Stichwortverzeichnis das Auffinden der einschlägigen Klauseln zusätzlich erleichtert. Auf dieser CD-ROM sind darüber hinaus die wichtigsten Urteile des BGH im Langtext erhalten.

Nach einer umfangreichen Einführung zu Bedeutung und Inhalt von Klauseln, deren Überprüfung und der Sonderstellung der VOB folgt in Teil 2 eine Prüfliste für Bauvertragsbedingungen, die übersichtlich den Gang einer Klauselprüfung nach AGB - Gesetz bzw. nunmehr den neuen Vorschriften der §§ 307 ff. erläutert.

Es folgt der für die Praxis höchst bedeutsame Hauptteil. Hier werden häufig verwendete Bauvertragsklauseln zusammengestellt und deren Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit erläutert. Für jeden Baurechtspraktiker ist es unumgänglich, diese umfassende und hervorragende Übersicht bei Gestaltung von Bauverträgen oder Lösung von Fällen zur Hand zu nehmen.

Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis erleichtert die Arbeit mit dem in der Baurechtspraxis unverzichtbaren Werk.

Das Buch "Unwirksame Bauvertragsklauseln" wächst im Umfang von Auflage zu Auflage. Es scheint kaum noch möglich, wirksame Bauvertragsklauseln zu vereinbaren.
Vielleicht ist der Zeitpunkt nicht mehr weit, zu dem ein dünneres Buch über " Wirksame Bauvertragsklauseln" herausgegeben werden kann. Diese Entwicklung zeigt, dass die Rechtsprechung in immer kasuistischerer Weise in entsprechende Vertragsgestaltungen der Parteien, jedenfalls bei Verwendung von AGB, eingreift und damit die Vertragsfreiheit der Parteien beschränkt.

Mag dies bei In-Kraft-Treten des AGB - Gesetzes im Jahre 1977 und der daran sich anschließenden Entwicklung in den Folgejahren unter Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes noch gerechtfertigt gewesen sein, weil sich gezeigt hat, dass die Verwender vorformulierter Vertragsbedingungen in extremer Weise ihre eigenen Interessen verfolgt haben, stellt sich heute doch zunehmend die Frage, ob es richtig ist, dass der Richter - vor allem in Anwendung von generalklauselartigen wissenschaftlicher Objektivierbarkeit nicht zugänglichen Argumenten - in immer weitgehenderer Weise in die Dispositionsfreiheit der Parteien eingreift. Was als Schutz des Verbrauchers begonnen hat, droht inzwischen in erheblichem Umfang in die Bevormundung häufig gleichstarker und im Geschäftsleben versierter Vertragsparteien zu münden. Der Richter setzt dabei sein durch "Vorverständnis" der verschiedensten Art geprägtes Wertungssystem an die Stelle desjenigen der Parteien. Besonders bedauerlich ist dabei, dass in großem Umfang mit Leerformeln gearbeitet wird, die einer wissenschaftlichen Nachprüfung nicht zugänglich sind (so z. B. die vielbeschworenen Eingriffe in den "Kerngehalt" [Was ist das?] der VOB).

Diese Entwicklung ist mit einem Verlust von Vorausberechenbarkeit und damit Rechtssicherheit verbunden. Die kasuistische Ausuferung führt dazu, dass die tägliche Rechtsanwendung nur noch unter Zuhilfenahme von Kompendien möglich ist. Dazu braucht jeder Baujurist
das Werk: "Unwirksame Bauvertragsklauseln".

Die einzige Kritik, die aus meiner Sicht an dem ansonsten in der Praxis hervorragend geeigneten Hilfsmittel anzubringen wäre: Die hier sich vollziehende Entwicklung einer stetigen Entmündigung der Vertragschließenden durch subjektivistische richterliche Bevormundungen könnte im allgemeinen Teil durchaus kritisch diskutiert werden.

Das tut aber der hervorragenden Eignung dieses Werkes für den Baupraktiker keinen Abbruch. Wer im privaten Baurecht tätig ist, kommt ohne das Werk "Unwirksame Bauvertragsklauseln" nicht aus.